Fördermittel Zahnarztpraxis

Fördermittel für Praxisberatungen

Zahnarztpraxen befinden sich wie alle anderen Unternehmen im Wettbewerb. Um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten können Zahnarztpraxen sich Praxisberatungen fördern lassen. Was alles möglich ist und wie hoch Fördermittel ausfallen können, möchte ich Ihnen im Folgenden kurz vorstellen.

Noch vor ein paar Jahren reichte es aus, nur ein guter Zahnarzt zu sein. Heute ist ein Zahnarzt Unternehmer und hat außer dem medizinischen Fachbereich auch Marketing, Personalführung, Strategie, Praxisorganisation und vor allem eine gute Beziehung zu Patienten und Mitarbeiter(innen) und im Fokus.

Um Arztpraxen dabei zu unterstützen, sich mit externer Expertise zu verstärken, fördert der Bund derartige Beratungen in verschiedenen Bereichen.

Beispiele der wirtschaftlichen Beratung können sein:

  • Praxiskonzept
  • Marketing
  • Personalwesen
  • Kostenoptimierung
  • Finanzierung
  • Expansion
  • Standort
  • QM/Organisation
  • allgemeine Wettbewerbsfähigkeit

Nicht gefördert werden Steuerberatungen, Versicherungs- und Rechtsberatungen oder der Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings.

Für den bereits über ein Jahr niedergelassenen Zahnarzt ist jedoch die Beratungsförderung des Bundes in Verbindung mit dem Europäischen Sozialfonds sicher die Interessanteste. Diese gibt Zuschüsse zu den oben genannten Themen in Höhe von 50% der Beratungskosten, höchstens jedoch 1.500 €. Diese Beratung kann im Zeitraum von 2012 bis 2014 zweimal in Anspruch genommen werden. Die Zahnarztpraxis kann also insgesamt 3.000 € an Fördermittel in drei Jahren erhalten.

Ablauf der Beratung

Zahnärzte sollten sich einen Berater suchen, der auf Zahnarztpraxen spezialisiert ist. Sprechen Kunden mich an, so wird erst ein telefonisches Beratungsgespräch über Inhalt und Ablauf geführt. Außerdem weiß der Zahnarzt nach dem Gespräch genau welche Kosten auf ihn zukommen und welche Summe er von der Beratungsförderung erstattet bekommt. 

Die Beratung findet in jedem Fall beim Zahnarzt vor Ort statt.

Zuerst bespricht der Berater mit dem Zahnarzt die zu lösenden Probleme und macht sich einen Eindruck von der Praxis. Er analysiert die Praxis im Rahmen des Beratungsauftrags und nennt die Ursachen der Schwachstellen. Nicht immer liegt ein konkretes Problem zu Grunde.

Oft möchten Praxisinhaber einfach nur wissen, ob es Verbesserungspotential gibt.

Ähnlich wie andere Unternehmer nehmen erfolgreiche Zahnärzte regelmäßig externe Hilfe an. Nicht umsonst wird die Beratung von staatlicher Stelle gefördert. Eine Beratung hilft, der Konkurrenz eine Nasenlänge voraus zu sein.

Antrag für die Beratungsförderung

Für eine geförderte Beratung muss der Berater entsprechend qualifiziert sein. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, welches die Förderung anbietet, prüft, ob ein Berater diese Qualifizierung besitzt. Nur Beratungen, die von einem dort im Beraterregister eingetragenen Berater durchgeführt wurden, werden auch gefördert.

Das Tool um den Antrag zu stellen finden Sie auf der Seite www.beratungsfoerderung.info. Hier finden Sie auch detaillierte Informationen zum Thema.