
Fördergelder des Bundes für Ihre Praxis nutzen
Arzt- und Zahnarztpraxen sind Angehörige der Freien Berufe und können die Beratungsförderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das BAFA. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Außerdem können spezielle Beratungsinhalte¹ gefördert werden (s.u.). Beispiele für Beratungsinhalte sind
- Strategische Ausrichtung der Praxis
- Praxismanagement
- Zeitmanagement
- Personalplanung und – gewinnung
- Digitalisierung
Hinweis:
Nicht gefördert werden (u.a) Beratungen, die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Zahnärztinnen oder Zahnärzten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittlere KMUs sowie Unternehmen freier Berufe für unterschiedliche Beratungsarten. Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Praxis Beratung | Bemessungs-grundlage | Region | Förd. | Zuschuss-max |
Bestandsunternehmen Allgemeine und spezielle Beratungen maximale Dauer pro Beratungsart fünf Tage (müssen nicht aufeinanderfolgen) | 3.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin / Region Leipzig) | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer | 50 % | 1.500 Euro | ||
Junge Unternehmen | 4.000 Euro | neue Bundesländer | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer Berlin + Leipzig | 50 % | 2.000 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
JB Coaching ist zugelassener BAFA Berater
Der Zuschuss kann nur beantragt bzw. in Anspruch genommen werden, wenn der Berater von der BAFA zugelassen wurde. JB Praxiscoaching ist mit langjährigen Erfahrungen als Beratungsunternehmen zugelassen.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Beantragung sehr gerne behilflich.
Die Leitstelle prüft den BAFA-Antrag bzw. die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Erst nach Erhalt einer Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, da sonst kein Zuschuss gewährt wird. Der offizielle Beratungsbeginn ist der Abschluss des Beratervertrages.
¹Spezielle Beratungsinhalte
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmerninnen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.