Fördergelder des Bundes für Ihre Praxis nutzen
Arzt- und Zahnarztpraxen sind Angehörige der Freien Berufe und können die Beratungsförderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch nehmen. Das neue Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das BAFA. Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Außerdem können spezielle Beratungsinhalte¹ gefördert werden (s.u.). Beispiele für Beratungsinhalte sind
- Strategische Ausrichtung der Praxis
- Praxismanagement
- Zeitmanagement
- Personalplanung und – gewinnung
- Digitalisierung
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Antragsberechtigt für unterschiedliche Beratungsarten sind rechtlich selbständige kleine und mittlere KMUs sowie Unternehmen freier Berufe.
Zuschuss
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den förderfähigen Beratungskosten sowie dem Standort der beratenen
Betriebsstätte.
Standort der beratenen Betriebsstätte Fördersatz Maximaler Zuschuss
Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig)
Region Lüneburg
Region Trier 80 % 2.800 €
Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier)
Land Berlin
Region Leipzig 50 % 1.750 €
JB Coaching ist zugelassener BAFA Berater
Der Zuschuss kann nur beantragt bzw. in Anspruch genommen werden, wenn der Berater von der BAFA zugelassen wurde. JB Praxiscoaching ist mit langjährigen Erfahrungen als Beratungsunternehmen zugelassen.
Selbstverständlich sind wir Ihnen bei der Beantragung sehr gerne behilflich.
Die Leitstelle prüft den BAFA-Antrag bzw. die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Erst nach Erhalt einer Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, da sonst kein Zuschuss gewährt wird.
¹Spezielle Beratungsinhalte
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können zusätzlich zu den Themen einer allgemeinen Beratung weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmerninnen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.